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Wohngebäudeversicherung
Das Zuhause umfassend absichern
Absicherung gegen unbenannte Gefahren Die eigene Immobilie ist nicht nur ein sicheres Zuhause, sondern oft auch ein bedeutender Baustein der Altersvorsorge. Doch dieser Wert bleibt nur erhalten, wenn ein Schaden am Gebäude nicht Ihre finanzielle Existenz bedroht. In Zeiten zunehmend extremer Wetterereignisse wird dieses Risiko immer größer.
Am liebsten würde man sein Haus in eine schützende Bubble hüllen, um es vor Schäden durch Feuer, Explosion, Leitungswasser sowie Naturgefahren wie Blitzschlag, Starkregen, Sturm oder Hagel zu bewahren.
Diese Gefahren sind in der Wohngebäudeversicherung selbstverständlich abgedeckt und in unseren Versicherungsbedingungen aufgeführt. Doch was passiert, wenn ein Schaden durch eine andere, nicht ausdrücklich benannte Ursache entsteht? Diese Schäden werden als „unbenannte Gefahren“ bezeichnet. Darunter fallen z. B. – Auslaufen oder Verschütten von Flüssigkeiten, Farben, Lacken etc. – Anprall oder Aufprall von Gegenständen (auch ohne Sturmeinwirkung) – Schäden durch Baumaßnahmen außerhalb Ihres Grundstücks (z.B. herabfallende Baugerüstteile oder Erschütterungen durch schwere Baufahrzeuge)
Die Deckung „unbenannte Gefahren“ bedeutet also, dass Versicherte auch gegen Risiken geschützt sind, die nicht explizit im Vertrag benannt sind und stellt sicher, dass selbst unvorhersehbare Schadensfälle abgedeckt sind, was einen erheblichen Mehrwert und Sicherheit für die Kunden darstellt.
Unser Spitzentarif optimum des T24 bietet die Absicherung unbenannter Gefahren.
Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.